Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4667-1

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 185 Ersatzanspruch des Trägers der Sozialhilfe

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
13
II.
Ersatzanspruch nach Abs 1
46
III.
Legalzession nach Abs 3
711
IV.
Legalzession nach Abs 4
V.
Verfahrensrechtliches
12, 13

I. Allgemeines

1

Sozialhilfeleistungen für Sozialversicherte können anfallen, wenn an sich der SV-Anspruch allen Bedarf decken soll, die reale SV-Leistung aber auf sich warten lässt oder nicht in Anspruch genommen wird. Sozialhilfeleistungen sind aber subsidiär. Daraus erklärt sich die Regelung von Ersatzansprüchen gegen den primär leistungspflichtigen SV-Träger (Selb in Tomandl/Felten, System 5.2.1.1).

2

Sozialhilfeleistungen wg Krankheit, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft oder Todesfall eines in der SV Anspruchsberechtigten sind selten. Die praktische Verzögerung einer unstreitig zustehenden Leistung ist bei Sachleistungen kaum denkbar, bei Geldleistungen kaum länger als im Sozialhilfewesen. In Frage kommen eigentlich nur Fälle, in denen der VF oder die Angehörigeneigenschaft umstritten sind und erst geklärt werden müssen. Hier sehen die §§ 184 ff Ersatz an den leistenden SH-Träger nach den (sachlich und zeitlich) kongruenten (vgl § 190 Rz 30 ff) Versicherungs...

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