Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

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Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 25 Ermittlungsverfahren

Stefan Lampert

Übersicht


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I.
Kommentierung
14
II.
Judikatur
538
III.
Gesetzesmaterialien
 
 
A.
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
3941
 
B.
Novelle 2017 – LGBl Nr 78/2017

I. Kommentierung

1

Historisch: Die Bestimmung hat seit dem Inkrafttreten des Vlbg BauG am keine Änderung erfahren. Mit dem Sammelgesetz zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017, LGBl Nr 78/2017, wurde nach dem Wort „Wärmeschutzes“ die Wortfolge „unter Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien“ und nach der Wortfolge „barrierefreien Gestaltung“ die Wortfolge „oder im Hinblick auf sonstige Anforderungen, soweit sich diese aus dem Recht der Europäischen Union ergeben,“ eingefügt (Rz 42 und 43).

2

Zu Abs 1: Mangels gesetzlicher Anordnung ist es nicht erforderlich, dass die Zustimmung höchstpersönlich abgegeben wird, sie kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Die Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf das konkrete Bauvorhaben. Eine Antragsmodifizierung, die in jeder Lage des Verfahrens möglich ist, könnte eine neuerliche Zustimmung des Nachbarn – bei einer anders gelagerten Betroffenheit – erforderlich machen. Eine Einzelfallbetrachtung ist notwendig (Rz 39 mwN). Eine Modifizierung des Bau...

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