Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

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Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 80 Außerkrafttreten

Andreas Gerhartl

Im Einzelfall ist manchmal unklar, was der Gesetzgeber mit der Bezeichnung „laufende Fälle“, auf die eine bestimmte Norm in der jeweiligen alten Fassung weiter anzuwenden ist, meint (zB in § 80 Abs 10 AlVG; vgl Krapf/Keul Rz 904). Siehe ausführlich zu § 80 Dirschmied/Pfeil Erl zu § 80.

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