Wilfried Ortner/Hannelore Ortner

Fachlexikon Personalverrechnung

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1668-1

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Fachlexikon Personalverrechnung (1. Auflage)

V

Veranlagung

Die → Einkommensteuer (→ Lohnsteuer) wird aufgrund von Steuererklärungen nach Durchführung eines Ermittlungs- und Festsetzungsverfahrens vom → Finanzamt mittels Bescheid festgesetzt (§§ 40, 41 EStG). Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. In der vom Finanzamt durchgeführten Veranlagung eines Arbeitnehmers wird die Lohnsteuer neu berechnet und der im Veranlagungszeitraum einbehaltenen Lohnsteuer gegenübergestellt. Daraus kann sich entweder eine Steuergutschrift oder eine Steuernachzahlung ergeben.

Grundlage für die Veranlagung eines Arbeitnehmers ist der → Lohnzettel (L 16), den der Arbeitgeber dem Finanzamt oder der zuständigen → Gebietskrankenkasse zu übermitteln hat.

Eine Veranlagung ist ua verpflichtend durchzuführen (Pflichtveranlagung), wenn

der Arbeitnehmer neben seinen → Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit andere Einkünfte (zB als → freier Dienstnehmer) bezogen hat, deren Gesamtbetrag über € 730,– liegt;

der Arbeitnehmer im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte (→ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) erzielt hat;

der Arbeitnehmer im Kalenderjahr → Krankengeld oder Entschädigungen bzw Verdienstentgang für Truppen-, Kader- und freiwillige Waffenübungen erhalten hat;

der in der Lohnabrechnung aufgrund eines → Frei...

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