Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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Q
Quellensteuer
Jede an der „Quelle“ von Einkünften einbehaltene Einkommensteuer. Typische Quellensteuer ist ua die Lohnsteuer, die von → Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an der Quelle, nämlich bei der Lohnauszahlung, einbehalten wird.