Aumayr

Das Bauherrenmodell im Ertragsteuer- und Verkehrsteuerrecht

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4206-2

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Das Bauherrenmodell im Ertragsteuer- und Verkehrsteuerrecht (2. Auflage)

S. 160

Der Begriff des „Bauherrn“ wurde ursprünglich durch die Rspr des VwGH zur GrESt und USt entwickelt. In der GrESt und der USt gilt der Begriff des (großen) Bauherrn, dh jener der allgemeinen steuerlichen Grundsätze.

7.1. Der Bauherr in der Grunderwerbsteuer

Erwirbt der Käufer ein Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Gebäude errichten soll, so liegt idR ein einheitlicher Erwerbsvorgang, der den Erwerb des Grundstücks samt dem zu errichtenden Gebäude umfasst, vor. Die GrESt ist idF aus dem Gesamtbetrag für Grundstück und Baukosten zu bemessen. Will hingegen der Käufer nur den Baugrund erwerben, das Haus aber selbst errichten lassen, so muss er mit demjenigen, den er mit der Errichtung beauftragt, einen vom Grundstückskaufvertrag verschiedenen Werkvertrag schließen. Der mit der Errichtung des Gebäudes Beauftragte kann grundsätzlich auch der Veräußerer des Grundstücks sein.

Ziel der Bauherrenmodelle ist es aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht, einen grunderwerbsteuerpflichtigen Zwischenerwerb des unbebauten Grundstückes durch einen Bauträger zu vermeiden, um dem Käufer somit den Erwerb eines unbebauten Grundstücks zu der entsprechend niedrigeren Bemessungsgrundlage zu ermöglichen.

7.1.1....

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