DBA Ungarn Artikel 28 Wirksamkeitsbeginn, BGBl. Nr. 52/1976, gültig ab 09.02.1976

Artikel 28 Wirksamkeitsbeginn

Die Bestimmungen dieses Abkommens finden Anwendung auf alle Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember des Jahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

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