Arlinda Berisha/Wolfgang Reisinger

Verträge des Versicherungsrechts

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4273-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verträge des Versicherungsrechts (1. Auflage)

S. 465. Besonderheiten bei Schadenversicherungsverträgen (Reisinger)

5.1. Allgemeines

Der Begriff der Schadenversicherung findet sich im VersVG insbesondere in der Überschrift des ersten Kapitels des zweiten Abschnitts („Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung“, § 49–80). Die Schadenversicherung ist durch die Regelung geprägt, dass im Versicherungsfall die Versicherungsleistungen, die das Versicherungsunternehmen an den VN zu zahlen hat, abhängig von der konkreten Schadenhöhe bestimmt wird (siehe oben unter Kapitel 2.2.). Im VersVG sind sechs Sparten ausdrücklich geregelt:

  • §§ 81–108: Feuerversicherung

  • §§ 109–115a: Hagelversicherung

  • §§ 116–128: Tierversicherung

  • §§ 129–148: Transportversicherung

  • §§ 149–158h: Haftpflichtversicherung

  • §§ 158j–158p: Rechtsschutzversicherung

Daraus erkennt man, dass diese Regelungen historisch geprägt sind, weil einerseits die heute weniger bedeutende Tierversicherung enthalten ist, andererseits viele moderne Versicherungen fehlen, wie zB die Sturm-, die Einbruch-, die Leitungswasser- oder die Haushaltsversicherung. Die Rechtsschutzversicherung wurde überhaupt erst 1995 kodifiziert.

Besser als die eher willkürliche Reihenfolge im VersVG ist eine wirtschaftliche Unterscheidung:

  • Schade...

Daten werden geladen...