Richter

Mietrecht in der Praxis

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4158-4

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Mietrecht in der Praxis (2. Auflage)

S. 24 S. 25II. Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes

A. Allgemeines

Das MRG als mietrechtliches Sondergesetz überlagert und ersetzt in seinem weiten Anwendungsbereich die Regelungen des ABGB. Subsidiär kommen aber weiterhin die Bestimmungen des ABGB zum Tragen, insoweit das MRG keine anderweitige, spezifische Regelung trifft.

Das MRG und seine Vorgängergesetze sind ein historisch gewachsener Rechtsbereich, dessen Entwicklung in der Zeit des Ersten Weltkriegs seinen Anfang nahm. Das MRG verfolgt seit jeher das Ziel des Mieterschutzes und ist daher zugunsten des Mieters auch einseitig zwingendes Recht, von dem nur zulasten des Vermieters abgegangen werden kann. Das MRG kann daher weder ganz noch teilweise abbedungen werden, es kann aber durch Vereinbarung auf solche Mietverhältnisse anwendbar gemacht werden, die ihm eigentlich nicht oder nur teilweise unterliegen würden. Bei der Einschätzung des gesetzlichen Anwendungsbereichs ist daher insoweit auch Vorsicht geboten, als unter Umständen unabsichtlich (durch die missverständliche Nennung eigentlich nicht anwendbarer Bestimmungen des MRG im Vertragstext) das MRG in einem größeren Umfang anwendbar gemacht werden könnte, als es eigentlich der Fall S. 26ist. So könnte durch Bezugnahme auf die Bestimmunge...

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