Fraberger/Petritz

SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2165-4

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Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz (1. Auflage)

S. 996 Besonderheit Steuerabkommen Liechtenstein: Regelungen über die Stiftungsbesteuerung

6.1 Intransparenzkriterien

Für die Besteuerung ab dem Inkrafttreten () sieht das Abkommen explizite Kriterien vor, bei deren kumulativem Vorliegen eine Vermögensstruktur mit eigener Rechtspersönlichkeit (Stiftung, stiftungsähnliche Anstalt und das „registierte Treuunternehmen“ mit stiftungsähnlicher Ausgestaltung – daher keine „klassischen Trusts“, welche über keine Rechtspersönlichkeit verfügen) Abschirmwirkung bezüglich ihrer laufenden Einkünfte von der österreichischen Besteuerung entfalten, bzw. nur die Vermögenswidmung an die Stiftung und die Zuwendung von der Stiftung eine Besteuerung bewirken. Diese Kriterien sind (abschließende Aufzählung):

  • Weder der Stifter noch ein Begünstigter oder eine diesen nahestehende Person sind Mitglied im Stiftungsrat oder in einem Gremium, dem Weisungsbefugnisse gegenüber dem Stiftungsrat zustehen.

  • Es besteht kein Abberufungsrecht des Stiftungsrates durch den Stifter, einen Begünstigten oder eine diesen nahestehende Person ohne wichtigen Grund.

  • Es besteht kein ausdrücklicher oder konkludenter Mandatsvertrag.

Nach der FLSTV sollen diese Kriterien ab dem auf beste...

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