Katharina Kubik/Sabine Schmidjell-Dommes/Claus Staringer

SWI-Spezial EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4142-3

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Dokumentvorschau
SWI-Spezial EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (1. Auflage)

S. 59V. Der sachliche Anwendungsbereich des EU-BStbG

David Orzechowski / Pia Spanblöchl

1. Zentrales Element: die Streitfrage

Zentrales Element des sachlichen Anwendungsbereichs des EU-BStbG ist die Streitfrage iSd § 3 Abs 1 Z 6 EU-BStbG iVm § 2 EU-BStbG. Ohne Vorliegen einer Streitfrage ist die Einbringung einer Streitbeilegungsbeschwerde nicht möglich. Die Streitfrage wird definiert als „Angelegenheit, die zu Streitigkeiten gemäß § 2 EU-BStbG führt“. Eine Streitigkeit iSd § 2 EU-BStbG ist ein Konflikt zwischen der Republik Österreich und einem oder mehreren anderen EU-Mitgliedstaaten, der durch die Auslegung oder Anwendung von Abkommen bzw Übereinkommen entsteht. Umfasst sind zudem ausschließlich Besteuerungszeiträume ab .

Zur Subsumtion als Streitfrage sind somit folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • eine Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung

  • von Abkommen bzw Übereinkommen

  • zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Zudem umfasst eine Streitfrage immer mindestens eine betroffene Person. Dies schließt Fälle vom Anwendungsbereich des EU-BStbG aus, in denen es um eine abstrakte Konsultation iSd Art 25 Abs 3 OECD-MA geht. Es hat daher stets ein konkreter Anlassfall vorzuliegen.

Der sachliche Anwendungsbereich des EU-BStbG erfasst keine Streitfragen in Zusamm...

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