Christoph Wiesinger

ASoK-Spezial Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3543-9

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ASoK-Spezial Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) (1. Auflage)

9. Ausgewählte weitere Änderungen durch das LSD-BG im weiteren Sinn

9.1. Benachteiligungsverbot (§ 7 AVRAG neu)

Nach § 7 AVRAG darf ein AN weder gekündigt noch entlassen werden, wenn das Motiv für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses jenes war, dass der AN seine aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit resultierenden Rechte geltend machen will. Die Regelung im AVRAG dient der Umsetzung der RL 2014/54/EU. Da auch die Ausführungen in der RV kein konkretes Beispiel für einen Anwendungsfall aufzeigen, wird sich die praktische Bedeutung des § 7 AVRAG (idFd LSD-BG) wohl in Grenzen halten.

S. 1149.2. Änderungen im SBBG

Die Änderungen im SBBG lassen sich in drei Punkte zusammenfassen:

  • In der Sozialbetrugsdatenbank ( § 5 SBBG) dürfen nunmehr auch Aliasnamen und Ordnungsnummern gespeichert werden.

  • Im Scheinunternehmerverfahren hat die Behörde im Falle einer Erhebung nicht jedenfalls bescheidmäßig zu entscheiden. Die Form des Bescheids ist bei der Feststellung der Scheinunternehmereigenschaft jedenfalls erforderlich. Kommt das Finanzamt hingegen zur Auffassung, dass der Rechtsträger kein Scheinunternehmer ist, hat es das Verfahren einzustellen ( § 8 Abs 9 SBBG). Hier ist – anders als bisher – also nicht bescheidmäßig zu entscheiden.

  • Beschwerden gegen einen Fests...

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