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ASoK-Spezial Freie Berufe und Krankenversicherung

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4345-8

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Dokumentvorschau
ASoK-Spezial Freie Berufe und Krankenversicherung (1. Auflage)

3. Die bei den einzelnen Berufsgruppen bestehenden Besonderheiten

3.1. Apotheker, Patentanwälte, Tierärzte und Wirtschaftstreuhänder

3.1.1. Pflichtversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung

Die Mitglieder der Apotheker- und der Patentanwaltskammer sind in der Pensionsversicherung gem § 2 Abs 1 FSVG pflichtversichert: Anknüpfungspunkt für die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem FSVG ist die persönliche Kammermitgliedschaft, wobei von § 2 Abs 1 FSVG nur die Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer in der Abteilung für selbständige Apotheker (Z 1), aber alle Mitglieder der Österreichischen Patentanwaltskammer (Z 2) – also auch die ihren Beruf unselbständig ausübenden Patentanwälte – erfasst sind.

S. 27Unselbständig tätige Apotheker sind daher als Dienstnehmer in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem ASVG pflichtversichert.

Die Patentanwälte sind – anders als die Ziviltechniker (siehe Pkt 3.5.1.) – nicht von der Vollversicherung als Dienstnehmer gem § 4 ASVG ausgenommen, sodass die unselbständig tätigen – nach dem FSVG pensionspflichtversicherten – Patentanwälte der Krankenpflichtversicherung nach dem ASVG unterliegen.

Die freiberuflich tätigen Mitglieder sowohl der Österreichischen Tierärztekammer a...

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