Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 12, Dezember 2018, Seite 893

FX-Kredit: keine Pflicht zur Beratung über das „Stützungsrisiko“

§§ 988, 1299 ABGB;§ 1 WAG 2007

Die Aufnahme eines FX-Kredits unterliegt nicht dem WAG 2007.

Eine Bank muss den Kunden über mögliche zukünftige Änderungen der Währungspolitik der SNB („Stützungsrisiko“) weder aus Anlass einer Stop-Loss-Order noch spontan nachträglich aufklären.

Aus der Begründung:

1.2 Bei einem FX-Kredit ist über das Zinsrisiko und das Währungs- bzw Wechselkursrisiko sowie allenfalls über das mit einem Tilgungsträger verbundene Risiko aufzuklären (RS0108074 [T21, T 22]). Im Einzelfall kann es ausreichen, den (Privat-)Kunden darüber aufzuklären, dass sich der Rückzahlungsbetrag im selben Verhältnis erhöhen oder vermindern wird, in dem sich der Wechselkurs verändert (7 Ob 48/17k; 8 Ob 60/15d). DieS. 894 konkrete Ausgestaltung der Beratungspflichten hängt insges entscheidend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (RS0029601 [T9]).

2.1 Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass eine Änderung der Währungspolitik der SNB nicht vorhersehbar war und hat eine Aufklärungspflicht der Banken über diese Möglichkeit verneint (7 Ob 28/17v; 5 Ob 47/18z). Damit wurde implizit auch eine besondere Pflicht zur Aufklärung über das „Stützungsrisiko“ abgelehnt. Diese E er...

Daten werden geladen...