Irina Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2018

26. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3750-1

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Personalverrechnung: eine Einführung 2018 (26. Auflage)

S. 372

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2017
2018
2019
2020
ⒸⒹ

Das Wohnsitzfinanzamt führt im Kalenderjahr 2018 für das Kalenderjahr 2017 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung für 2017 erhält der Arbeitnehmer

Ⓐ einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2017),

Ⓑ ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2018 und Folgejahre,

Ⓒ ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2019 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2017 berücksichtigt worden sind) und

Ⓓ ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2019 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

20.2. Freibeträge

Zu den Steuerermäßigungen, die grundsätzlich auf Antrag (amtliches Formular L 1) des Arbeitnehmers in Form eines Freibetrags Berücksichtigung finden, gehören u....

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