Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2015

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

23. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3182-0

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Personalverrechnung: eine Einführung 2015 (23. Auflage)

S. 378

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens:

Das Wohnsitzfinanzamt führt im Kalenderjahr 2015 für das Kalenderjahr 2014 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung für 2014 erhält der Arbeitnehmer

einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2014),

ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2015 und Folgejahre,

ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2016 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2014 berücksichtigt worden sind)2) und

ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2016 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

1) Die Veranlagung für 2014 kann spätestens bis beantragt werden.

2) Der Freibetragsbescheid ist nur eine vorläufige Maßnahme. Die tatsächlichen Aufwendungen werden erst bei der Durchführung der V...

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