Irina Prinz/Wilfried Ortner/Hannelore Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2017

25. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3525-5

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Personalverrechnung: eine Einführung 2017 (25. Auflage)

S. 369

21.1. Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen sollen sicherstellen, dass die für die Beurteilung abgabenrechtlicher Pflichten und arbeitsrechtlicher Ansprüche erforderlichen Unterlagen zumindest so lange zur Verfügung stehen, als die zu Grunde liegenden Rechte und Pflichten noch nicht verjährt sind. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen Aufbewahrungsfristen und Verjährung.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufbewahrungsfristen im Abgabenrecht
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsrecht
SV
LSt, DB zum FLAF, DZ
KommSt, Wr. DG-A
3 – 7 Jahre
5 – 7 Jahre
5 – 7 Jahre483
max. 3 Jahre
für das Dienstzeugnis 30 Jahre
Diese Aufbewahrungsfristen gelten für alle in diese Bereiche fallenden Aufzeichnungen und Unterlagen.

S. 37021.2. Meldepflichten

Der Dienstgeber hat nachstehende Meldepflichten zu beachten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Pflichten
Fristen
gegenüber der Gebietskrankenkasse
Anmeldung
vor Arbeitsantritt (→ 5.2.)
Abmeldung
binnen 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung
Änderungsmeldung
binnen 7 Tagen nach Eintritt der zu meldenden Änderung; Lohn- und Gehaltsänderungsmeldungen
binnen 7 Tagen nach Ablauf des jeweiligen Beitragszeitraums
Familienhospizkarenz/Pflegekarenz An-, Ab- und Änderungsmeldung
binnen 7 Tagen nach Eintritt der zu meldenden Änderung
Anmeldung fallwe...

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