Irina Prinz/Wilfried Ortner/Hannelore Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2017

25. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3525-5

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Personalverrechnung: eine Einführung 2017 (25. Auflage)

S. 217

15.1. Wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe

15.1.1. Regelungen gem. ABGB bzw. AngG

Bei Vorliegen wichtiger Gründe behält der Dienstnehmer nach den Bestimmungen des ABGB bzw. des AngG Anspruch auf die Fortzahlung seines Entgelts.

Wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe und andere unaufschiebbare persönliche Verhinderungen sind z. B.

  • Gründe im familiären Bereich (z. B. Geburt, Hochzeit, Todesfall),

  • tatsächliche Verhinderungen (z. B. Verkehrsstörungen, lokales Hochwasser),

  • die Befolgung öffentlicher Pflichten (z. B. Vorladung zu einer Behörde, Musterung) und

  • das Aufsuchen eines Arztes.

I. d. R. sind die im familiären Bereich liegenden Gründe in den Kollektivverträgen (unter Angabe der zu gewährenden Freizeit) angeführt. Auf Grund der Regelungen des AngG kann der Kollektivvertrag für Angestellte die Gründe sowie die Anspruchsdauer einer Dienstverhinderung allerdings nur beispielhaft aufzählen. Darüber hinaus kann sich der Angestellte auf das AngG berufen. Dies gilt nicht für Arbeiter, da die für sie relevanten Bestimmungen im ABGB durch Kollektivverträge eingeschränkt werden können.

15.1.2. Familienhospizkarenz

Der Arbeitnehmer kann

  • für die Sterbebegleitung naher Angehöriger (das sind d...

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