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GesRZ 6, Dezember 2023, Seite 344

Einigung von Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament zur CSDDD

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben am eine vorläufige Einigung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) erzielt, die den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und auf internationaler Ebene verbessern soll. Diese Richtlinie soll großen Unternehmen Verpflichtungen hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt auferlegen, und zwar in Bezug auf ihre eigenen Tätigkeiten, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner.

Die CSDDD soll für große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Mio € anwendbar sein. Der Finanzsektor ist vorübergehend vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Verstöße gegen die Richtlinie sollen mit Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes von den nationalen Aufsichtsbehörden verhängt werden können und die Verstöße sollen auch veröffentlicht werden (naming and shaming).

Die vorläufige erzielte Einigung muss nun von beiden Organen gebilligt und angenommen werden.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
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