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GesRZ 6, Dezember 2023, Seite 345

Die FlexCo, die kleine Schwester der GmbH, die schnell wachsen wird

Erwerb eigener Anteile

Susanne Kalss

Wenige Tage vor Weihnachten 2023 ist es nun doch gelungen, in das Recht der Kapitalgesellschaften mehr Flexibilität zu bringen. Das FlexKapGG wurde vom Nationalrat beschlossen. Die rechtspolitische Diskussion dazu wird seit fast 20 Jahren geführt. Zahlreiche damals vorgetragene Vorschläge finden sich nun in dem neuen Gesetz. Die Flexibilität für Kapitalgesellschaften ist voll und ganz zu begrüßen, das Ergebnis einer eigenen Rechtsform und der Weg mit der rechtspolitischen Konzentration auf wenige einzelne Punkte in einer höchst emotionalen Diskussion hingegen überhaupt nicht. Leider wurden das Bemühen, die Vorarbeiten und die Chancen einer grundlegenden Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für eine dynamische Wirtschaft durch mehrseitigen Kleinmut verhindert.

I. FlexCo: Flexibler als GmbH und AG

Mit der FlexCo werden den Gesellschaftern einer nicht börsenotierten Kapitalgesellschaft viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, als GmbH und nicht börsenotierte AG bieten. So wird die Übertragung der Anteile alternativ an eine notarielle oder an eine Anwaltsurkunde gebunden, bietet die FlexCo mehr Varianten der Kapitalerhöhung und der Ausgabe von Finanzinstrumenten, eröffnet das Gesetz...

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