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SWK-Spezial: Die Umsatzsteuererklärung 2022

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4780-7

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SWK-Spezial: Die Umsatzsteuererklärung 2022 (1. Auflage)

S. 9

Nach den unionsrechtlichen Vorgaben hat jeder Steuerpflichtige eine Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Art 250 ff MwStSyst-RL regelt, welche Angaben eine Mehrwertsteuererklärung enthalten muss, und ermächtigt die Mitgliedstaaten, festzulegen, innerhalb welchen Zeitraumes die Erklärung einzureichen ist. Ferner können die Mitgliedstaaten vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er eine Erklärung über sämtliche Umsätze des vorangegangenen Jahres abgibt. Ebenso kann festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Erklärung elektronisch abgegeben werden darf, zudem kann die elektronische Abgabe auch vorgeschrieben werden.

Diese Vorgaben wurden innerstaatlich mit § 21 UStG 1994 umgesetzt. Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) gilt nach der gesetzlichen Bestimmung als Steuererklärung und ist dem Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form (über FinanzOnline) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu übermitteln, außer es ist dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, die Erklärungen elektronisch einzureichen. Unzumutbarkeit liegt nur vor, wenn der Unternehmer über keinen Internet-Anschluss verfügt. Wird jedoch der Unternehmer von einem Parteienvertreter vertreten, welcher über einen I...

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