Luegmair (Hrsg)

Handbuch Liegenschaftserwerb

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-2197-5

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Handbuch Liegenschaftserwerb (1. Auflage)

S. 8

2.1. Abgeleiteter Eigentumserwerb an Immobilien

Der Standardfall des Eigentumserwerbs von Liegenschaften ist der vom bisherigen Eigentümer abgeleitete (derivative) Eigentumserwerb. Er beruht auf der gültigen Berechtigung des Vormannes (zB des Verkäufers) und ist zweiaktig (§ 380 ABGB), das heißt, die Eigentumsübertragung erfordert neben einem Verpflichtungsgeschäft (Titel) auch ein Verfügungsgeschäft (Modus).

2.1.1. Berechtigung des Vormannes

Gemäß dem Grundsatz, dass niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst hat (§ 442 S 3 ABGB), setzt der derivative Eigentumserwerb voraus, dass der Vormann selbst Eigentümer der Liegenschaft war (§ 423 ABGB).

Ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten ist aufgrund des Vertrauensgrundsatzes (siehe 3.4.3.) auch bei Liegenschaften unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl die § 61 GBG ff, insbesondere § 63 GBG im Zusammenhalt mit § 64 GBG). Dies erfordert – neben einem Titel – insbesondere die rechtskräftige Eintragung des Vormanns.

2.1.2. Titel

Der Eigentumserwerb folgt dem Prinzip der kausalen Tradition (§§ 380, 424, 425 ABGB). Demnach kann das Eigentumsrecht auf den Erwerber nur übergehen, wenn der Erwerb durch einen von der Rechtsordnung anerkannten Rechtsgrund (Titel, causa) gerechtfertigt ist. Der Titel st...

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