Hirschler/Fuhrmann/Bernwieser (Hrsg)

Umgründungen und Immobilien

Festschrift für Gottfried Sulz zum 60. Geburtstag

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4601-5

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Umgründungen und Immobilien (1. Auflage)

S. 3Baurecht und Einbringungen

Karin Fuhrmann/Gerald Kerbl/Bernhard Winkelbauer

S. 41. Einleitung

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 hat der österreichische Gesetzgeber dem § 16 Abs 5 UmgrStG einen Schlussteil hinzugefügt, womit erstmals das Baurecht im UmgrStG speziell behandelt wird. Diese Maßnahme wurde notwendig, nachdem in einem in der Literatur stark kritisierten VwGH-Erkenntnis der damaligen Ansicht der Finanzverwaltung und der herrschenden Lehre widersprochen und in Folge die Baurechtseinbringung, eine in der Praxis häufig angewandte Maßnahme, nicht mehr durchführbar wurde. Zivilrechtlich kann ein Betriebsgrundstück im Rahmen einer Einbringung grundsätzlich nur gesamthaft, somit Grund und Boden samt Gebäude, eingebracht werden. Mit Hilfe der Begründung eines Baurechts kann die einzubringende Immobilie in Gebäude und Grund und Boden unterteilt werden, wodurch im Rahmen der Einbringung gemäß Art III UmgrStG dann die Möglichkeit besteht, nur das Gebäude unter Zurückbehaltung von Grund und Boden in die Kapitalgesellschaft einzubringen. Als Folge der Trennung von Grund und Boden und Gebäude kann der Grund und Boden nach § 6 Z 4 EStG zu Buchwerten, somit steuerneutral, ins Privatvermögen übernommen werden, wogegen das Gebäude ertragsteu...

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