Beatrix Pausz

Spendenratgeber

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3620-7

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Spendenratgeber (1. Auflage)

S. 11. Allgemeines und Definition

1.1. Der Begriff „Spende“

1.1.1. Der Spendenbegriff nach Zivilrecht
1.1.1.1. Allgemeines

Der Begriff „Spende“ ist dem Zivilrecht nicht bekannt. Bürgerlich-rechtlich ist die Spende eine Schenkung, deren Merkmale den § 938 ABGB erfüllen. Danach ist die Schenkung „ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeltlich überlassen wird“.

Die Schenkung ist ein zweiseitiger Konsensualvertrag und besteht daher aus Angebot und Annahme. Der Geschenknehmer muss der Zuwendung zustimmen, sie kann nicht einseitig aufgedrängt werden. Im Zweifel liegt eine Holschuld vor. Wegen des Vertragscharakters der Schenkung genügt für deren Bejahung weder der bloß objektive Eintritt eines Vermögenszuwachses, noch eine unverbindliche Gefälligkeitshandlung des täglichen Lebens (wie z.B. unentgeltliche Auskunft, Bewirtung von Gästen oder unentgeltliche Mitfahrgelegenheit).

Von besonderer Bedeutung ist die Formpflicht der Schenkung. Zum Schutz des Geschenkgebers vor Übereilung ist für die Klagbarkeit der Verpflichtung eine „wirkliche Übergabe“ der Sache oder die Einhaltung der Notariatsaktsform notwendig.

1.1.1.2. Gegenstand einer Schenkung

Gegenstand einer Schenkung ist eine Sache. Darunter fallen n...

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