Eva-Maria Rauth

Betriebsaufgabe und -übertragung von freien Berufen

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-4002-0

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Betriebsaufgabe und -übertragung von freien Berufen (1. Auflage)

S. 1064. Abgabenrechtliche Erwerberhaftung

4.1. Allgemeines

In § 14 BAO wird die abgabenrechtliche Haftung aus dem Unternehmenserwerb geregelt. Der Erwerber eines Unternehmens bzw eines Betriebes kann – unter bestimmten zeitlichen und betraglichen Einschränkungen – für Abgaben und Steuerabzugsbeträge, welche sich aus dem Betrieb des Unternehmens ergeben, zur Haftung herangezogen werden. Dies gilt jedoch nur insofern, als der Erwerber die abgabenrechtlichen Schulden bei Übergang des Unternehmens kannte oder zumindest kennen musste. Der Zweck des § 14 BAO liegt darin, dass die Sicherung von Abgaben nicht durch den Übergang eines Unternehmens in andere Hände verloren gehen darf. Insbesondere zu beachten ist, dass auch die Umsatzsteuer aus dem Unternehmensverkauf unter die Erwerberhaftung fällt. Wird die Umsatzsteuer vom Veräußerer nicht abgeführt, kann der Erwerber für die ausstehende Umsatzsteuer haftbar gemacht werden. Für die Umsatzsteuer aus der Haftung steht kein Vorsteuerabzug zu und die Kostenbelastung kann nicht abgewälzt werden. Die Haftung nach § 14 BAO lässt sich vertraglich nicht von vornherein ausschließen. Es ist jedoch möglich, eine Schad- und Klagloshaltungsklausel zugunsten des Käufers im Unternehme...

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