Georg Schima/Valerie Toscani

Handbuch GmbH-Geschäftsführer

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3775-4

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Handbuch GmbH-Geschäftsführer (2. Auflage)

S. 2965. Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers

5.1. Haftung gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung)

Zentrale Haftungsnorm des GmbH-Rechts ist § 25 GmbHG, der die Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft regelt. Für Gläubiger oder einzelne Gesellschafter bietet § 25 GmbHG hingegen keine Anspruchsgrundlage (siehe zur Haftung gegenüber Dritten Kap 5.2.). Alle Geschäftsführer sind von Gesetzes wegen „der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“ (§ 25 Abs 1 GmbHG). Für Organmitglieder anderer Gesellschaftsformen (zB AG, Sparkasse) gilt derselbe objektive Sorgfaltsmaßstab, auch wenn die gesetzlichen Formulierungen leicht voneinander abweichen.

Dieser Sorgfaltsmaßstab ist ein objektiver, wird also durch persönliche Unfähigkeiten des Geschäftsführers nicht geschmälert – besondere Fachkenntnisse hat der Geschäftsführer hingegen einzusetzen, weil er oftmals gerade wegen seiner fachlichen Eignung bestellt worden ist. Die „Maßfigur“ des ordentlichen Geschäftsmannes, an der das Verhalten des Geschäftsführers gemessen wird, ist aber insofern nicht einheitlich, als die konkreten Sorgfaltspflichten des Geschäftsleiters je nach Größe und Branc...

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