Günther Platzer/Sarah Koch/Martin Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 27Belgien

In Belgien ist das „Bureau Central de TVA“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die belgische Umsatzsteuer wird als „Belasting over de Toegevoegde Waarde“ (BTW) bezeichnet. Die UID-Nr wird „No. TVA“ genannt.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Belgien beträgt 21 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 12 % bzw 6 % für gewisse Umsätze. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


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Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
21 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen
12 %
Restaurantbesuche (ohne Getränke), bestimmte Nahrungsmittel, Kohle, …
6 %
Personenbeförderung, Hotelaufenthalte, Zeitschriften, …

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags.

2.1. Grundsätzliche Merkmale

Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen e...

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