Günther Platzer/Sarah Koch/Martin Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 79Frankreich

In Frankreich ist das „Service de Remboursement de la TVA“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Taxe sur la Valeur Ajoutée“ (TVA) und die UID-Nr als „ID. TVA“ bezeichnet.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Frankreich beträgt 20 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 % bzw 5,5 % bzw 2,1 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
20 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen
10 %
Personenbeförderung, Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche (exkl alkoholische Getränke), bestimmte Nahrungsmittel, Arzneimittel, …
5,5 %
Futtermittel, Wasser, bestimmte Bücher, Eintritt zu Sportveranstaltungen, …
2,1 %
Bestimmte Arzneimittel, bestimmte Nachrichtenzeitschriften und Magazine, …

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur...

Daten werden geladen...