Petritz/Plott/Mavher (Hrsg)

SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4407-3

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SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen (1. Auflage)

2.1. Kurzarbeit

Katharina Daxkobler


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Förderung
Kurzarbeit
Volumen
EUR 12 Mrd
Fördergrenze
Kurzarbeit kann für einen Zeitraum von drei Monaten vereinbart werden, bei Bedarf drei Monate Verlängerung möglich. Corona-Kurzarbeit war zunächst bis befristet. Ab startete mit leicht veränderten Bedingungen Phase 3, die zunächst für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten, somit bis , vorgesehen war.
Zielgruppe
Arbeitgeber
Voraussetzungen/ Bedingungen
Vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten
Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 10 % und maximal 90 %; Phase 3 ab Oktober 2020: um mindestens 20 % und maximal 70 %
Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber ca 80 % bis 90 % des bisherigen Nettoentgelts. SV-Beiträge sowie Sonderzahlungen sind auf Basis des Entgelts vor Kurzarbeit zu zahlen
Pflicht zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes für die Dauer der Kurzarbeit und je nach Vereinbarung (typischerweise ein Monat) danach
Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung (WK/Gewerkschaft) mit Zustimmung des Betriebsrates, in betriebsratslosen Betrieben: Zustimmung der Arbeitnehmer
Förderungshöhe
AMS ersetzt mit festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden (Phase 1)...

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