Ekkehard Diregger

Handbuch Datenschutzrecht

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3831-7

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Handbuch Datenschutzrecht (1. Auflage)

S. 59820. Information des Betroffenen

20.1. Allgemeines

Bei den Regelungen über die Information des Betroffenen handelt es sich um eine Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben, der bestimmt, dass personenbezogene Daten nur in transparenter Weise verwendet werden dürfen. Er sorgt damit für die nötige Publizität der Verwendung personenbezogener Daten.

Da der Betroffene über die Umstände der Datenverarbeitung zu informieren ist, soll er in die Lage versetzt werden, sich einerseits

  • ein umfassendes Bild von der Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu machen und andererseits

  • allenfalls gegen eine Verwendung auszusprechen.

Die Information dient damit der Gewährleistung der Selbstbestimmung der betroffenen Person sowie der Kontrolle der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Das Wissen um die Verwendung personenbezogener Daten ist auch Voraussetzung für die Geltendmachung der Rechte des Betroffenen.

Die Regelungen der DSGVO über die Information der betroffenen Person konkretisieren den Grundsatz der Verarbeitung nach Treu und Glauben sowie der Transparenz, der in Art 5 Abs 1 lit a DSGVO geregelt ist. Die nunmehrige ausdrückliche Erwähnung der Transparenz im Grundsatz ...

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