Eberl/Leopold/Huber

Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3704-4

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Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren (1. Auflage)

1. S. 58Einführung

Die Informationsbeschaffung, sowohl als Teil der Prüfungsvorbereitung als auch als Handlung im Laufe der Prüfung, stellt einen wichtigen Teil der eigentlichen Prüfungshandlung (Außenprüfung) dar. Die ausreichend gesammelten Informationen helfen dem Prüfer, einen vom Abgabepflichtigen dargestellten Sachverhalt zu beurteilen bzw die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen zu erheben.

Zum besseren Verständnis wird als Einführung der Begriff der Außenprüfung definiert, des Weiteren werden Möglichkeiten zu Unterscheidungen bei der Informationsbeschaffung behandelt.

1.1. Definition Außenprüfung

Im Rahmen von Außenprüfungen (§ 147 BAO) können bei jenen Abgabepflichtigen, welche zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind, alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geprüft werden.

Zu den Außenprüfungen nach § 147 BAO gehören insb:

  • die Prüfung von Büchern und Aufzeichnungen

  • die GPLA

  • die Prüfung iZm Verbrauchsteuern

  • abgabenrechtliche Prüfungen nach § 25 ZollR-DG

  • die Prüfung iZm Gebühren, Verkehrsteuern, Glücksspielabgaben und der Flugabgabe

  • USt-Sonderprüfungen

  • Liquiditätsprüfungen

  • Prüfungen nach § 147 BAO iVm § 99 Abs 2 FinStrG

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