Erwin Lasslesberger

Finanzierung von A bis Z

1. Aufl. 2005

ISBN: 978-3-7073-0778-8

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Finanzierung von A bis Z (1. Auflage)

S. 136J

JOINT VENTURE

Ein J.V. ist die Kooperation von Unternehmen durch die Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Gesellschaft, an der die Gründungsunternehmen mit ihrem Kapital beteiligt sind. In der Regel werden von den Partnern auch Know-how, Technologie, Managementkapazität und dgl. eingebracht.

JUNGE AKTIEN

Aktien, die im Zuge der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung erstmals ausgegeben werden.

JUNGUNTERNEHMER/INNEN-FÖRDERUNGSAKTION

Förderung der → Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH für die Neugründung oder Übernahme von Kleinunternehmen (→ KMU). Voraussetzung ist, dass der Gründer erstmals selbstständig tätig wird (nicht nur nebenberuflich). Förderbar sind Investitionen, Übernahmekosten und Betriebsmittel. Für Investition ist ein Zuschuss von bis zu 7 % der Investitionskosten möglich, weiters bürgt die AWS für Bankkredite (bei Investitionen bis 80 % der Kreditsumme, bei Betriebsmitteln bis zu 50 %). Für den Kredit ist der → Förderzinssatz anzuwenden. Kombinationen mit dem → Gründungsbonus und mit der → Eigenkapitalgarantie sind möglich.

JUNIOR DEBT (JUNIOR LOAN)

Bankkredite, die hinsichtlich Bedienung und Besicherung gegenüber der → Senior Debt nachrangig sind und daher für den Fremdkapitalgeber ein höheres Risiko aufweisen. Junior Debt hat aber Vorrang nicht nur vor dem Eigenkapit...

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