Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

37. S. 831Muster eines Antrages eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Aufhebung einer Bestimmung der Hausordnung (§ 28 Abs 1 Z 7 WEG iVm § 30 Abs 1 Z 7 WEG)

An das
Bezirksgericht Gänserndorf
Dr. Wilhelm Exner-Platz 3
2230 Gänserndorf/NÖ

Außerstreitige Wohnrechtssache


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Antragsteller:
Reinhold Wegscheider, Werkzeugmeister, Rathausplatz 20, 2230 Gänserndorf
Antragsgegner:
1. Waltraud Schröder, Oberlehrerin, Rathausstraße 20, 2230 Gänserndorf
2. (Hier sind die übrigen Wohnungseigentümer der Liegenschaft anzuführen; dies ergibt sich aus § 30 Abs 1 WEG. Dort wird angeführt, dass sich der Antrag gegen „die übrigen Wohnungseigentümer“ zu richten hat.)
wegen:
 
2-fach (oder mehr, je nach Anzahl der Antragsgegner)
Rubrik
2 Beilagen

 

ANTRAG

auf Aufhebung einer Bestimmung der Hausordnung betreffend die Liegenschaft EZ 210 Grundbuch 06006 Gänserndorf

-Seite 2-

 

A)

Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 210 Grundbuch 06006 Gänserndorf. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück 205 gebildet. Auf dem Grundstück ist ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Insgesamt sind 30 Wohnungseigentumsobjekte vorhanden, wobei es sich um 20 Wohnungseinheiten und 10 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge handelt.

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Beweis:
Grundbuchsabschrift des Bezirksgerichtes ...
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