Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3517-0

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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 36 Verzollungsumgehung; grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs oder Ausgangsabgaben

Michael Kalcher

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 36
A.
Allgemeines
1
1.
Erlöschen der Zollschuld bei Verstößen gem Art 124 ZK
2
B.
Verzollungsumgehung (§ 36 Abs 1 FinStrG)
3
C.
Grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben (§ 36 Abs 2 FinStrG)
4
D.
Strafen
5
II.
Rechtsprechung zu § 36
A.
Rechtsprechung zu § 36 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 36 Abs 2

I. Kommentar zu § 36

A. Allgemeines

1

Mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118 ist seit als Schuldform in § 36 FinStrG nur mehr die grobe Fahrlässigkeit (§ 8 Abs 3 FinStrG) strafbar. Leichte Fahrlässigkeit fällt hier aus dem Strafregime. Damit wurde durch den Gesetzgeber eine langjährige Forderung unterschiedlicher Berufsgruppen und auch zuletzt der Finanzverwaltung umgesetzt (Brandl/Leitner, SWK 2015, 1260).

Der objektive Tatbestand des § 36 Abs 1 bzw 2 FinStrG entspricht den objektiven Tatbeständen des § 35 Abs 1 bis 3 FinStrG. Lediglich die subjektive Tatseite ist auf die grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt.

1. Erlöschen der Zollschuld bei Verstößen gem Art 124 ZK

2

Eine nach Art 79 oder 82 ZK entstandene Zollschuld erlischt gem Art 124 Abs 1 lit h ZK wieder, wenn der Verstoß keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollver...

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