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Vergleichssummen in der Personalverrechnung

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4455-4

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Vergleichssummen in der Personalverrechnung (1. Auflage)

S. 427. Lohnsteuer

Die steuerliche Erfassung von Vergleichssummen über strittige oder zweifelhafte Ansprüche erfolgt – unabhängig für den Zeitraum, für den sie gebühren – im Zeitpunkt des Zuflusses. Dies führt zu einer Kumulierung von Bezügen und der damit verbundenen Anwendung eines erhöhten Lohnsteuertarifes. Daher sind für die Besteuerung von Vergleichssummen Erleichterungen vorgesehen.

7.1. Rechtsgrundlage zur Besteuerung

§ 67 Abs 8 lit a EStG – Vergleichssummen

Auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 (Anm des Autors: gesetzliche bzw freiwillige Abfertigung), oder dem letzten Satz (Anm des Autors: Abfertigung Neu), mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10 (Anm des Autors: mit Tarif ohne Sechstelerhöhung), im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen.

Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 (Anm des Autors: SV-Beitrag, Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, ÖGB-Beitrag) ein Fünftel steuerfrei zu belassen, höchstens jedoch ein Fünftel des Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG; Abs. 2 ist nicht anzuwenden.

Fallen derartige Vergleichssummen bei od...

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