Michael (Hrsg.) Lang/Josef (Hrsg.) Schuch/Claus (Hrsg.) Staringer

Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2008

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Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)

S. 225

Michael Lang

S. 227I. DieAnsässigkeit vonAbkommensberechtigten

Der Ausdruck „Ansässigkeit“ wird im OECD-Musterabkommen in verschiedenen Zusammenhängen verwendet: Nach Art 1 OECD-MA ist die Ansässigkeit einer Person in einem oder beiden Vertragsstaaten Voraussetzung dafür, dass das Abkommen überhaupt zur Anwendung kommt. Für alle Verteilungsnormen des OECD-MA gilt, dass sie nur dann anwendbar sind, wenn die Person in einem Vertragsstaat ansässig ist. Im Methodenartikel wird der Ansässigkeitsstaat verpflichtet, die Doppelbesteuerung entweder durch Freistellung oder durch Anrechnung zu vermeiden. Darüber hinaus ist der Begriff der Ansässigkeit dann noch im Zusammenhang mit den Diskriminierungsverboten und dem Verständigungsverfahren von Bedeutung.

Der Begriff der Ansässigkeit wird dabei mit unterschiedlichem Inhalt verwendet: Art 1 OECD-MA spricht davon, dass das Abkommen für Personen gilt, „die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind“. Diese Regelung hat die Definition der Ansässigkeit in Art 4 Abs 1 OECD-MA vor Augen: Nach dieser Vorschrift bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, „die nach dem Recht dieses Staates auf Grun...

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