Michael (Hrsg.) Lang/Josef (Hrsg.) Schuch/Claus (Hrsg.) Staringer

Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2008

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Dokumentvorschau
Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)

S. 139

Marie-Ann Mamut

S. 141I. Der Tie-Breaker zur Lösung von Fällen derDoppelansässigkeit

Die Abkommensberechtigung hängt von der Ansässigkeit in einem der beiden Vertragstaaten ab. Durch die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen im Sinne von DBA wird bestimmt, welcher Vertragstaat zwischenstaatlich die Besteuerungsrechte als Ansässigkeitsstaat geltend machen kann. Art 4 Abs 1 OECD-MA stellt für die Beurteilung der Ansässigkeit natürlicher Personen darauf ab, ob die Person „auf Grund ihres Wohnsitzes … oder eines anderen ähnlichen Merkmales“ im innerstaatlichen Recht steuerpflichtig ist. Die Ansässigkeit nach DBA-Recht stützt sich demnach auf steuerpflichtbegründende Merkmale des innerstaatlichen Rechts. Dieser Verweis des Art 4 Abs 1 OECD-MA auf das innerstaatliche Recht der Vertragstaaten trägt der besonderen Intention der Doppelbesteuerungsabkommen Rechnung: Da DBA die innerstaatlichen Besteuerungstatbestände einschränken möchten, bedarf es der Anknüpfung an eine nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtige Person, gegen die der zu beschränkende Besteuerungsanspruch eines Vertragstaates durchzusetzen ist. Die abkommensrechtliche Ansässigkeit – als Voraussetzung für die Anwendbarkeit von DBA – b...

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