Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

5. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3540-8

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Personalverrechnung im Baugewerbe (5. Auflage)

S. 296

12.1. Allgemeines

Sonderzahlungen sind Bezüge, die dem Dienstnehmer

  • in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen (i.d.R. Jahr für Jahr)

  • oder auch nur einmalig

ausgezahlt werden.

Beispiele dafür sind:

  • die Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld, ‑zuschuss),

  • die Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld, ‑zuschuss),

  • das Bilanzgeld,

  • das Jubiläumsgeld,

  • die Prämie für einen Verbesserungsvorschlag,

  • die Urlaubsabgeltung (→ 14.2.10.),

  • die Abfertigung (→ 17.2.3.),

  • die Qualitätsprämie für Lehrlinge (→ 4.2.1.3.)

u.a.m.

Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen erfordern es, dass in diesem Teil nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration und Bilanzgeld) behandelt werden.

12.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

12.2.1. Anspruch, Höhe und Fälligkeit

Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen richten sich nach

  • Gesetzen,

  • Kollektivverträgen,

  • Betriebsvereinbarungen,

  • Einzeldienstverträgen oder nach

  • freiwilligen Regelungen.

Am häufigsten sind Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen geregelt.

Die Urlaubsbeihilfe und die Weihnachtsremuneration betragen i.d.R. je ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn pro Kalenderjahr.

S. 29712.2.2. Aliquotierung der Sonderzahlungen

Ü...

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