Damböck/Macho/Schrottmeyer/Steiner (Hrsg)

Verrechnungspreisdokumentationspflichten

BAO – FinStrG – OECD-VPL 2022 – VPDG – VPR 2021

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4527-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verrechnungspreisdokumentationspflichten (3. Auflage)

S. 249Anhang 7 – Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) Rz 402–497

3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten

3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften
3.1.1. Rechtsgrundlagen

402

§ 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen hat. Daneben ist die Buchführungspflicht nach § 125 BAO zu beachten.

403

Bücher im Sinn des Abgabenrechts sind Aufschreibungen, die der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. § 5 EStG 1988) dienen. Daraus folgt, dass die Buchführung nicht nur der Ermittlung des unternehmensrechtlichen Gewinns dient, sondern auch die Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns ermöglichen muss. Durch eine den Vorschriften der BAO entsprechende Buchführung muss daher der Betriebsvermögensvergleich mit seinen steuerlichen Werten, sonach mit den Werten der Steuerbilanz ermöglicht werden. Der Begriff der Buchführung schließt damit den gesamten Ableitungsprozess aus der unternehmensrechtlichen Gewinnermittlung durch Vornahme einer Mehr-Weniger-Rechnung ein. Denn erst durch diese Ableitung wird es begrifflich möglich, die Werte de...

Daten werden geladen...