Martin Jann/Richard Jerabek/Pia Spanblöchl/Nikolaus Neubauer/Benjamin Fassl/Marianna Dózsa/Christiane Zöhrer/Katharina Moldaschl/Annika Streicher/Martin Klokar/Markus Mittendorfer/Michael Reither/Cornelia Kalina/Christine Schellander/Mario Riedl/Christine Schubert/Mario Wegner/Susanne Pietschnig

SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4229-1

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Dokumentvorschau
SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle (1. Auflage)

S. 141VI. Meldeverpflichtung des Intermediärs

Martin Klokar/Markus Mittendorfer/Mario Riedl/Pia Spanblöchl/Annika Streicher

1. Wer ist Intermediär iSd EU-MPfG?

Pia Spanblöchl

ISd DAC-6-Richtlinie ist der Intermediär der

Akteur, der normalerweise an der Konzeption, Vermarktung, Organisation oder Verwaltung der Umsetzung einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Transaktion oder einer Reihe solcher Transaktionen beteiligt ist, sowie jede Person, die Unterstützung oder Beratung leistet.

Die Umsetzung des Intermediärsbegriff erfolgte in § 3 Z 3 EU-MPfG. Demnach ist der Intermediär jede Person,

  • die eine meldepflichtige Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Umsetzung bereitstellt oder die Umsetzung einer solchen Gestaltung verwaltet, oder

  • die – unter Berücksichtigung der relevanten Fakten und Umstände, der verfügbaren Informationen und des einschlägigen Fachwissens und Verständnisses, die für die Erbringung solcher Dienstleistungen erforderlich sind – weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass sie unmittelbar oder mittelbar Hilfe, Unterstützung oder Beratung im Hinblick auf die Konzeption, Vermarktung, Organisation, Bereitstellung zur Umsetzung oder Verwaltung der Umsetzung einer meldepflichtig...

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