Martin Jann/Richard Jerabek/Pia Spanblöchl/Nikolaus Neubauer/Benjamin Fassl/Marianna Dózsa/Christiane Zöhrer/Katharina Moldaschl/Annika Streicher/Martin Klokar/Markus Mittendorfer/Michael Reither/Cornelia Kalina/Christine Schellander/Mario Riedl/Christine Schubert/Mario Wegner/Susanne Pietschnig

SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4229-1

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SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle (1. Auflage)

S. 4I. Grundlegende Überlegungen der Europäischen Union zur Erlassung der DAC-6-Richtlinie

David Orzechowski/Pia Spanblöchl

1. Warum bestand auf Ebene der EU Bedarf, die Richtlinie zu erlassen?

1.1. OECD BEPS Action 12

Im Juli 2013 startete die OECD ihre Arbeit an den BEPS-Aktionspunkten, um eine Kohärenz nationalstaatlicher Steuersysteme, eine stärkere Anknüpfung der Besteuerung am Ort der Wertschöpfung und erhöhte Transparenz im Bereich des Unternehmenssteuerrechts zu erreichen. Offenlegungsvorschriften für aggressive Steuerplanungsgestaltungen wurde dabei von der OECD ein eigener Aktionspunkt gewidmet (BEPS-Aktionspunkt 12). Durch die Offenlegung potenziell aggressiver oder missbräuchlicher Steuerplanungsgestaltungen sollen nationale Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, frühzeitig Kenntnis über solche Steuerplanungsgestaltungen und deren Nutzer zu erlangen. Nach Empfehlung der OECD sollen die Offenlegungsverpflichtungen sowohl Berater als auch Steuerpflichtige treffen. Dadurch soll ein Negativanreiz zu aggressiven Steuerplanungsgestaltungen geschaffen werden.

BEPS-Aktionspunkt 12 veranschaulicht die Effektivität von bereits in OECD- und G-20-Staaten bestehenden Offenlegungsvorschr...

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