Mayr/Weinzierl

SWK-Spezial: Reihen- und Dreiecksgeschäfte

3. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4746-3

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SWK-Spezial: Reihen- und Dreiecksgeschäfte (3. Auflage)

5.1. Innergemeinschaftliches Verbringen

Beim Verbringen wird der Gegenstand des Unternehmens zur eigenen Verfügung des Unternehmers befördert oder versendet. Der Gegenstand befindet sich somit während des gesamten Transports in der Verfügungsmacht des Unternehmers. Einem Abnehmer wird die Verfügungsmacht allenfalls in einem weiteren Schritt im Bestimmungsmitgliedstaat übertragen. Bei einem gebrochenen Transport, wenn der Gegenstand von der für den Transport zuständigen Partei teilweise selbst und/oder durch mehrere Frachtführer befördert wird, oder bei einem gemischten Transport, wenn der Gegenstand teilweise vom Lieferer und teilweise vom Abnehmer befördert oder versendet wird, liegt ein einheitlich zu beurteilender Vorgang vor, sodass kein innergemeinschaftliches Verbringen verwirklicht wird.

Das Verbringen von Gegenständen innerhalb des Unternehmens ist grundsätzlich keine Lieferung und somit kein steuerbarer Vorgang. Wird der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat verbracht, fingiert Art 17 Abs 1 MwStSyst-RL, dass das innergemeinschaftliche Verbringen einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird. Das Verbringen eines Gegenstandes aus einem anderen Mitgliedstaat ins Inland...

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