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ASoK 8, August 2023, Seite 274

Beteiligung von Mitarbeitern an der Flexiblen Kapitalgesellschaft

Sweat Equity ohne Dry Income?

Paul Christoph Ludvik und Zeno Grabmayr

Mit dem derzeit als Ministerialentwurf vorliegenden Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) wird durch die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) unter anderem die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) eingeführt. Dies hat auch steuerliche Anpassungen bei Kapitalbeteiligungen an Start-ups zur Folge, die für Arbeitnehmer vorteilhaft sind. Es wird sich weisen, ob damit sogenanntes sweat equity (Schweiß bzw Arbeit für Kapitalbeteiligung) keine Besteuerung von – zunächst ertragslosen – Kapitalbeteiligungen (dry income [nicht liquides Einkommen]) auslöst.

1. Einleitung

Mit dem Entwurf des GesRÄG 2023, das am in Kraft treten soll, will die Bundesregierung einen Punkt aus ihrem Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 umsetzen. So soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders (aber nicht nur) „für innovative Startups und Gründerinnen in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll.“ Kernstück des Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, der ...

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