Denk/Resch

Freibeträge, Prämien und begünstigte Abschreibung

Voraussetzungen und Wirkungsweise (dbv)

8. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0830-2

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Freibeträge, Prämien und begünstigte Abschreibung (8. Auflage)

S. 84

3.1. COVID-19-Investitionsprämie

Anmerkung:

Die COVID-19-Investitionsprämie stellt grundsätzlich keine Steuerbegünstigung dar und wird auch nicht vom BMF gewährt. Primär zuständig ist das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, als Abwickler fungiert die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Der Grund, warum die Prämie trotzdem Gegenstand dieses Büchleins ist, ist die Tatsache, dass sie im Jahresabschluss richtig bilanziert werden muss und die Beschäftigung mit der Frage, welche Auswirkungen sich durch die Prämie in der Steuererklärung ergeben.

Die Möglichkeit, diese Prämie zu beantragen, ist mit Februar 2021 ausgelaufen. Die Abwicklung ist jedoch noch bis 2025 möglich.


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COVID-19-Investitionsprämie
Einkunftsarten
1–3
Förderwerber
  • Unternehmen gem § 1 UGB mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich unabhängig von Rechtsform, Größe und Branche
  • Bestehende und neugegründete Unternehmen
  • auch: Liebhabereibetriebe
  • Ausnahmen ua staatliche Einheiten (Kennung S 13) und insolvente Unternehmer
Gewinnermittlung
Buchführung; vollständige EAR; bei Pauschalierung nur, wenn AfA in tatsächlicher Höhe abgesetzt wird
Gesetzesstelle
Investitionsprämiengesetz BGBl I 88/2020
Erläuterungen
  • Richtlinie zu ...

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