Reissner/Burger (Hrsg)

Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4309-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2020 (1. Auflage)

1. S. 158Pensionsversicherung

1.1. Pensionsanpassung für das Jahr 2018

10 ObS 59/19b; § 711 ASVG

Sachverhalt

Der 1943 geborene Kl bezieht seit dem von der bekl Pensionsversicherungsanstalt eine Alterspension in Höhe von € 2.315,13 monatlich. Zusätzlich erhält er aufgrund einer direkten Leistungszusage eine Pensionsleistung der Energie AG Oberösterreich in Höhe von € 2.719,21 monatlich (2017). Dieses Unternehmen unterliegt gem § 15 Abs 1 RHG 1948 der Kontrolle des Rechnungshofs.

Streitpunkt

Der Kl begehrt die Erhöhung seiner Alterspension für das Jahr 2018 um 1,6 % gem § 711 Abs 1 Z 3 ASVG. Seine Firmenpension gelte nicht als Teil des Gesamtpensionseinkommens, das gem § 711 Abs 1 ASVG mit € 4.980 monatlich bemessen ist. Die Pensionsversicherungsanstalt wandte dagegen ein, dass die von der Energie AG Oberösterreich ausbezahlte Pension als iSd § 711 Abs 2 ASVG vom SpBegrG erfasst anzusehen und daher Teil des Gesamtpensionseinkommens sei. Sie berief sich für diesen Standpunkt auf § 20 SpBegrG, wonach Ruhe- und Versorgungsgenüsse aus direkten Leistungszusagen der Verbund AG und anderer Konzernunternehmungen gem § 15 AktG, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen und ihren Sitz im Inland haben, zum Gesamtpensionseinkommen iSd § 711 Abs 1 ASVG zu zählen s...

Daten werden geladen...