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PV-Info 4, April 2024, Seite 25

BFG zur Verlagerung der Ansässigkeit bei ungeplanter vorzeitiger Beendigung einer Entsendung

Alexandra Platzer

Eine für zumindest drei Jahre geplante Entsendung in die USA endete mit Rücksicht auf die schulische Ausbildung der Kinder ungeplant bereits nach 23 Monaten. Das Finanzamt ging entsprechend der von der Finanzverwaltung angewandten Faustregel davon aus, dass ein kurzfristiger Auslandsaufenthalt im Ausmaß von weniger als zwei Jahren nicht zu einer Verlagerung der Ansässigkeit in das Ausland führen kann, wenn der Wohnsitz im Inland beibehalten wird. Das BFG () kam hingegen nach einer Gesamtabwägung der in beiden Staaten festgestellten Umstände zu dem Ergebnis, dass ein Überwiegen der Beziehungen zu Österreich nicht eindeutig erkennbar sei. Da der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht eindeutig bestimmt werden konnte, war der Beschwerdeführer aufgrund seines ständigen Aufenthalts in den USA in den Vereinigten Staaten ansässig. Das Finanzamt hat Amtsrevision eingebracht (anhängig zur Zahl Ra 2023/13/0186).

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer (Bf) wurde von der Y KG AT zur Konzerngesellschaft X Inc US in die USA entsendet. Laut Aktenvermerk vom über die Rahmenbedingungen des Auslandseinsatzes erfolgte die Entsendung „voraussichtlich für drei Jahre, mit einer...

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