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PV-Info 4, April 2024, Seite 24

Kein Weiterbildungsgeld für Habilitation

Andreas Gerhartl

Für eine Habilitation kann zwar eine Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht aber nicht. Der Grund liegt darin, dass es sich dabei um keine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes handelt ().

Sachverhalt

Die Revisionswerberin hatte mit ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vom bis vereinbart und beantragte für denselben Zeitraum Weiterbildungsgeld. Sie legte eine Bestätigung eines Instituts der Universität Wien vor, wonach sie in diesem Zeitraum eine Habilitation verfassen werde und ihr Zeitaufwand dafür 20 Wochenstunden betrage. Der Antrag auf Weiterbildungsgeld wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei einer Habilitation um keine Weiterbildungsmaßnahme iSd § 26 Abs 1 Z 1 AlVG handle.

Keine Weiterbildungsmaßnahme

Der VwGH gab der gegen die Ablehnung erhobenen außerordentlichen Revision keine Folge.

Er führte dazu aus, dass die Inanspruchnahme von Weiterbildungsgeld ua die nachweisliche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 bzw in bestimmten Fällen 16 Wochenstunden voraussetzt. Ausschließliche Lernzeiten und Prüfungsvorbereitung im Rahmen eines Selbststudiums außerhalb ...

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