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SWK 7, 1. März 2024, Seite 402

Beginn der Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf alle Online-Plattformen

Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird ab dem auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio Euro erzielen, müssen Maßnahmen ergreifen, um

  • gegen illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen vorzugehen;

  • Minderjährige besser zu schützen;

  • die Nutzer über die ihnen angezeigte Werbung aufzuklären;

  • Werbung zu unterbinden, deren Ausrichtung auf sensiblen Daten der Nutzer beruht;

  • den Nutzern eine Begründung zu geben, wenn diese von einer Entscheidung zur Moderation von Inhalten betroffen sind;

  • den Nutzern ein Beschwerdeverfahren anzubieten, damit sie Entscheidungen zur Moderation von Inhalten anfechten können;

  • mindestens einmal jährlich einen Bericht über ihre Verfahren zu...

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