Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 9, September 2013, Seite 617

FMA veröffentlicht Registrierungs- und Konzessionierungsleitfäden für AIFM

Das Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIMFG) wurde am als Bundesgesetz veröffentlicht. Damit wurde die Richtlinie 2001/61/EU (AIFM-D) in nationales Recht umgesetzt. Ein entsprechender Konzessions- und Registrierungsleitfaden für Alternative Investmentfonds Manager wurde von der FMA im Juli 2013 veröffentlicht. Der Konzessionsleitfaden richtet sich an Gesellschaften, die nicht bereits über eine Konzession gemäß § 1 Abs 1 Z 13 BWG iVm § 6 Abs 2 InvFG 2011 oder gemäß § 1 Abs 1 Z 13a BWG verfügen. Der Registrierungsleitfaden richtet sich ausschließlich an jene AIFM, die der Registrierungspflicht gemäß § 1 Abs 5 AIFMG unterliegen und die nicht von der Opt-In-Klausel gemäß § 1 Abs 5 letzter Satz AIFMG Gebrauch machen.

Das AIFMG unterscheidet zwischen konzessionierungspflichtigen AIFM gemäß §§ 4 bis 9 AIFMG und registrierungspflichtigen AIFM gemäß § 1 Abs 5 AIFMG. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass registrierte AIFM den Bestimmungen des AIFMG nur in eingeschränktem Umfang und somit einem reduzierten Offenlegungs- und Transparenzregime unterliegen.

Eine elektronische Einbringung des Registrierungs- oder Konzessionsantrages ist via E-Mail an aifminland@fma.gv.at oder über die Incoming-Plattform der FMA möglich. Unterschriebene Dokumente sind einzu...

Daten werden geladen...