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PV-Info 12, Dezember 2009, Seite 28

Krankenversicherungsbeitrag bei verkürzter Lehrzeit

Mag. Christa Kocher

In seinem Erkenntnis vom , 2007/08/0328, stellt der VwGH klar, ob bzw ab wann bei einer verkürzten Lehrzeit Krankenversicherungsbeiträge abzuführen sind. Da der VwGH in seiner Entscheidung von der bisherigen Vorgehensweise der Gebietskrankenkassen (GKK) abweicht, wurde von den Dienstgebern bisher zu viel an Krankenversicherungsbeiträgen abgeführt.

Die verkürzte Lehrzeit

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten legt mit Verordnung die Lehrberufe, die in einer verkürzten Lehrzeit erlernt werden können, sowie die sonstigen Voraussetzungen wie folgt fest:

Bei Nachweis der erfolgreich abgelegten

  • Reifeprüfung einer Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) oder Berufsbildenden höheren Schule (BHS),

  • Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen Berufsbildenden mittleren Schule (BMS),

  • Lehrabschlussprüfung in einem nicht verwandten Beruf oder

  • Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf

kann die Lehrzeit um ein Jahr verkürzt werden. Dabei ist die Verkürzung bei Anmeldung des Lehrvertrags zu beantragen. Die verkürzte Lehrzeit wird in Ausbildungsperioden unterteilt, wobei eine Ausbildungsperiode acht Monate dauert (halbe Lehrjahre werden nicht verkürz...

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